Die erste Frage richtet sich auf den
inakzeptablen Umstand, dass den bezahlten Überstunden wohl eine
ebenso hohe Dunkelziffer unbezahlter Überstunden gegenübersteht. Bei
der zweiten dreht es um die Bedingungen der Leiharbeit. Diese waren
in den vergangenen Wochen Gegenstand erbitterter Debatten, wobei der
Eindruck entstehen konnte, als ginge es um die Existenzberechtigung
von Leiharbeit an sich. Sie mit Bedingungen zu überfrachten, die sie
de facto unattraktiv machte, hieße jedoch, übers Ziel
hinauszuschießen, ist beim starren deutschen Kündigungsrecht
Leiharbeit doch eine der wesentlichen Flexibilitätsreserven, auf die
Unternehmen bei sich wandelnden und unsicheren Verhältnissen
zurückgreifen können. Ordentlich bezahlt werden sollte allerdings.
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