Pressemitteilung
DUH begrüßt wichtigen Schritt zur Verbesserung der Luftqualität –
Weitere Maßnahmen für ausreichende Luftreinhaltung bleiben notwendig
– DUH und beklagte Behörde lassen Klageverfahren ruhen – Stadt und
Umweltorganisation beraten gemeinsam über weitere Ansätze zur
Luftreinhaltung
Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz wird eine
Umweltzone einführen – das gab die Stadt letzte Woche gegenüber der
Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) bekannt. Damit ist ein Ende des
monatelangen Rechtsstreits zwischen ihr und der
Umweltschutzorganisation in Sicht. Die DUH hatte das zuständige
Landesamt für Umwelt im November 2011 verklagt, weil es trotz
wiederholter Überschreitungen der Luftschadstoff-Grenzwerte untätig
blieb. Beide Seiten einigten sich nun darauf, das Verfahren ruhen zu
lassen. Die Umweltschutzorganisation behält sich jedoch vor, die
Klage wieder aufzunehmen, sollte Mainz bis Herbst 2012 kein
umfassendes Konzept vorstellen, das eine ausreichende Luftreinhaltung
in der Altstadt gewährleistet.
Die Umweltzone ist eines der effektivsten Instrumente zur
Luftreinhaltung im Verkehr. Aus Sicht der DUH reicht sie in Mainz
jedoch nicht aus, um die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für
Stickstoffdioxid (NO2) einhalten zu können. Deshalb seien ergänzende
Maßnahmen nötig, deren Umsetzung man durch die Aussetzung des
Klageverfahrens erleichtern wolle.
„Wir bewerten es als erstes positives Zeichen, dass sich die
Landeshauptstadt Mainz nach langer, grundsätzlicher Weigerung endlich
für eine Umweltzone und damit für eine Verbesserung der Luftqualität
entschieden hat“, betont Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe. „Die bisher bekannt gewordenen Inhalte dieser
Umweltzone sind allerdings noch nicht ausreichend. In Gesprächen mit
der Stadt und der Landesregierung werden wir in den kommenden Wochen
ausloten, ob es eine Bereitschaft zu weiterführenden Maßnahmen gibt.“
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit
vertritt, ergänzt: „Sollte die Stadt Mainz in den nächsten Monaten
ein weiterführendes Konzept vorlegen, um die
Luftschadstoff-Grenzwerte einzuhalten, werden wir die Klage nicht
weiter verfolgen. Bleibt die Umweltzone jedoch das einzige Mittel zur
Luftreinhaltung, werden wir das Klageverfahren im Herbst wieder
aufnehmen.“
Die Stadt Mainz wird in Kürze zu einem Auftaktgespräch einladen,
um weiterführende Ansätze zur Luftreinhaltung zu diskutieren. Der
internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich begleitet den
Dialogprozess. „Eine umfassende Lösung muss auch Maßnahmen enthalten,
um die schädlichen NO2-Emissionen zu reduzieren. Die Umweltzone ist
ein zentraler Baustein. Es müssen aber weitere Maßnahmen hinzukommen,
um die Einhaltung der EU-Vorgaben zu gewährleisten“, so Friedrich.
„Deshalb sind ergänzende Schritte, wie die Nachrüstung von Bussen,
nicht nur mit Partikelfiltern, sondern auch mit
NOx-Minderungskatalysatoren, der massive Ausbau des Radverkehrs und
die Erhöhung seiner finanziellen Förderung sowie eine
Verkehrssteuerung zur Reduktion der NO2-Konzentrationen in der
Altstadt von Mainz unbedingt notwendig.“
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail:
resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, 0171 2435458,
E-Mail: klinger@geulen.com
Dr. Axel Friedrich, internationaler Verkehrsberater, Mobil: 0152 294
83857, axel.friedrich.berlin@gmail.com
Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009,
E-Mail: eckold@duh.de