Heute hat das Bundesverfassungsgericht Teile der
Änderung des Bundeswahlgesetzes durch die christlich-liberale
Koalition im vergangenen November für verfassungswidrig erklärt.
Hierzu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich herausgestellt, dass
Überhangmandate auch weiterhin grundsätzlich verfassungsgemäß sind,
solange sie den Charakter der Verhältniswahl nicht verändern. Die von
der Opposition über die letzten Monate hinaus verfolgte Strategie
einer vollständigen Abschaffung von Überhangmandaten wurde damit eine
klare Abfuhr erteilt.
Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht der
Auffassung der christlich-liberalen Koalition im Ergebnis nicht
gefolgt ist und weiterhin davon ausgeht, dass der Effekt des
negativen Stimmgewichts auftreten kann. Aufgrund der kurz bemessenen
Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl ist nun eine schnelle
Neuregelung erforderlich, die die Kriterien des
Bundesverfassungsgerichts vollständig berücksichtigt.
Aufgrund der hohen demokratischen Bedeutung des Wahlrechts als
Säule der repräsentativen Demokratie in Deutschland würde ich mich
darüber freuen, wenn die Opposition nunmehr ihre Blockadehaltung
aufgeben würde und konstruktiv zusammen mit den Regierungskoalitionen
an einer Lösung arbeiten würde. Klar ist aber auch, dass es einen
Königsweg bei der Beseitigung des negativen Stimmgewichts nicht geben
wird.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die
Änderung des Bundeswahlgesetzes durch die christlich-liberale
Koalition im vergangenen November zur Beseitigung des negativen
Stimmengewichts teilweise verfassungswidrig war, da der Effekt des
negativen Stimmengewichts nicht vollständig beseitigt worden ist.
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