Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes zur Er-weiterung der bisherigen
„Feuerwehrführerscheinregelung“ beschlossen. Dazu erklä-ren der
innen- und rechtspolitische sowie der verkehrspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer und Dr. Max
Lehmer:
„Mit der gesetzlichen Neuregelung schaffen wir spürbare
Erleichterungen für die vielen Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen
Feuerwehren, anerkannten Rettungs-diensten, technischen Hilfsdiensten
und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes. Zukünftig können
sie endlich auch die schwereren Einsatzfahrzeuge inklusive Anhänger
bei Einsätzen fahren“, sagte Mayer.
„Durch die zunehmende technische Verbesserung von
Feuerwehr-Fahrzeugen und Rettungswagen sowie das immer häufigere
Mitführen von Anhängern bei Einsätzen war eine Ausweitung der
bisherigen Regelung dringend erforderlich“, ergänzte Lehmer.
Beide stellten heraus, dass sich die Neuregelung nicht nur den
Anforderungen der Praxis gerecht würde, sondern auch ein wichtiger
Beitrag zu weniger Bürokratie im Ehrenamt darstellen würde. „Sie
stärke zudem das Verantwortungsbewusstsein der Ehrenamtlichen, die
jeden Tag einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger in Deutsch-land leisten.“
Hintergrund:
Ehrenamtlich Tätige dürfen Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen
Feuerwehren, der aner-kannten Rettungsdienste und der technischen
Hilfsdienste nur bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen fahren. Der
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter
Ramsauer, hat dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt, so dass Ehrenamtliche
entsprechende Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Das Gesetz wird
voraussichtlich im Frühjahr 2011 vom Deutschen Bundestag
verabschiedet werden.
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