Peter Weiß: Rechte für Beschäftigte in EU-weit tätigen Unternehmen gestärkt

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes
zur Umsetzung der EU-Betriebsräte-Richtlinie beschlossen. Hierzu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion,
Peter Weiß:

„Die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
dürfen an Grenzen nicht halt machen. Da die Zahl europaweit tätiger
Unternehmen zunimmt und grenzüberschreitende Unternehmensstrategien
auf dem Vormarsch sind, steigt ihre Bedeutung kontinuierlich.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die Position der
Beschäftigten europaweit tätiger Unternehmen entsprechend den
Vorgaben der EU-Richtlinie weiter verbessert. Er stärkt die Stellung
der Europäischen Betriebsräte und das Recht der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung.
Zugleich folgt er dem Grundprinzip, dass Fortschritte auf dem Wege
von Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern anzustreben sind.“

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