In der vergangenen Woche hat die Bundesministerin
der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, einen
Diskussionsentwurf zur Neuregelung von Mindestspeicherfristen für
Telekommunikationsdaten vorgelegt. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
„Der von der Bundesministerin der Justiz vorgelegte
Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Sicherung vorhandener
Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im
Internet ist ein untauglicher Versuch. Er setzt die europarechtlichen
Vorgaben einer Mindestspeicherung von Kommunikationsdaten zur
besseren Aufklärung von schwerer Kriminalität und terroristischen
Anschlägen in nationales Recht unzureichend. Der Diskussionsentwurf
geht dabei nicht nur an den zwingenden europarechtlichen Vorgaben,
sondern auch an der kriminalpolitischen Realität vorbei. Er stellt
daher keine geeignete Grundlage für weitere Verhandlungen dar.
Das beabsichtigte Einfrieren von Kommunikationsdaten hat für die
Praxis der Sicherheitsbehörden keinen nachhaltigen Wert. Aufgrund der
datenschutzrechtlichen Vorgaben werden in vielen Fällen keine Daten
mehr zum Einfrieren vorhanden sein. Das bereits seit Monaten von der
Bundesministerin der Justiz praktizierte Zeitspiel muss nun beendet
und endlich ein europarechtskonformer Gesetzentwurf als
Verhandlungsgrundlage vorgelegt werden.“
Hintergrund:
Der Diskussionsentwurf der Bundesministerin der Justiz sieht vor,
dass Kommunikationsdaten zukünftig lediglich im Falle eines konkreten
Straftatverdachts durch ein sogenanntes „Quick-Freeze-Verfahren“
eingefroren werden können. Hinzu kommt, dass Bestandsdatenauskünfte
für das Internet lediglich für sieben Tage rückwirkend möglich sein
sollen.
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