Es gab Zeiten in Bayern, da stand das
Parteiinteresse der CSU deutlich über dem Interesse des Volkes. Unter
den Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß oder unter Max Streibl
fielen Personalentscheidungen, die den alleine Regierenden genehm
waren. Unter Edmund Stoiber wurden missliebige Parteimitglieder
ausgeforscht, auch Horst Seehofer gab Studien in Auftrag, die nicht
nur die Beliebtheit der bayerischen Gewürzgurke erforschen sollten.
Es ging klar darum, mit welchen Strategien die CSU ihre Wahlchancen
erhöhen und den politischen Gegner, sogar den eigenen
Koalitionspartner FDP diskreditieren könne. Zumindest mit diesen
„Resonanzstudien“ hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof gründlich
aufgeräumt und die CSU kräftig abgestraft: Die von den Bürgern
bezahlten Parteistudien sind eben ein klarer Verfassungsverstoß und
kein Regierungsgeheimnis. Wer versucht, sich den Staat zur Beute zu
machen, der muss die Folgen seines Tuns zu spüren bekommen. Für
verdeckte Parteienfinanzierung wird die CSU einen Millionenbetrag an
Strafe zahlen und gleichzeitig die Kosten für die Studien an die
bayerische Staatskasse zurückzahlen müssen. Anders sind die Voten des
Bayerischen Obersten Rechnungshofes und des Verfassungsgerichtshofes
nicht zu bewerten. Wenn die Staatsregierung trotz dieser Watschn das
Urteil als Erfolg verkaufen möchte, liegt sie gründlich daneben.
„Größtmögliche Offenheit“ wäre schon viel früher nötig gewesen.
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