Das Ergebnis des
Landtags-Untersuchungsausschusses zur Bayerischen Landesbank ist eine
Farce. 3,7 Milliarden Euro wurden in den Sand gesetzt, aber die hoch
bezahlten Kontrolleure im Verwaltungsrat sollen ungeschoren bleiben.
Trotz möglicher grober Fahrlässigkeit riet Ausschuss-Vorsitzender
Thomas Kreuzer gestern von Klagen gegen seine CSU-Parteispezln ab.
CSU-Chef Horst Seehofer freute sich über die „Aufklärungsarbeit“
Kreuzers. Die Dummen sind wieder einmal die Steuerzahler, die für die
Fehler von Faltlhauser, Huber, Schmid oder Schaidinger einstehen
müssen. Denn diese haben den Kauf der Hypo Group Alpe Adria im
Umlaufverfahren abgenickt, ohne sich sorgfältig über die möglichen
Risiken zu informieren. Wenn es um Schadenersatzforderungen geht,
machen die Juristen einen feinen Unterschied zwischen Fahrlässigkeit
und grober Fahrlässigkeit. In der Öffentlichkeit bleibt aber ein
fader Beigeschmack: Wofür streichen die Verwaltungsräte eigentlich
ihr Salär ein, wenn sie am Ende doch aus dem Schneider sind? Der
Freistaat als Haupteigentümer der BayernLB ist jetzt in der Pflicht,
für eine rechtliche Klärung zu sorgen. Denn Gerichte müssen
entscheiden, ob bei Verwaltungsräten Fahrlässigkeit oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt und ob Schadenersatzansprüche gestellt werden
können. Sonst zahlen die Kleinen – die Großen lässt man laufen.
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