Kann die Volksbefragung à la CSU, die die
Regierungspartei offiziell an nichts bindet, und zudem als Instrument
der Willensbildung bisher noch nie genutzt wurde, überhaupt
verfassungswidrig sein? Die CSU redete das Problem gestern vor dem
bayerischen Verfassungsgerichtshof im Eigeninteresse klein. Doch es
ist keine Kleinigkeit, wenn die Mehrheitspartei die Rechte der
Opposition bei Bedarf mit Leichtigkeit aushebeln kann. Wenn es denn
wirklich bei heißen Themen der Landespolitik einen „Publikumsjoker“
braucht, dann für alle Landtagsparteien, nicht nur für die CSU. Eine
entsprechende Korrektur wäre die Minimallösung, um das Gesetz
zumindest zu verbessern. Es gleich abzuschaffen, wäre konsequenter.
Denn im Grunde ist die Regelung absurd. Volksabstimmungen sind ein
Korrektiv für Bürger, die der Politik ein Stoppschild vorhalten
wollen. Sie sind kein Krückstock für Vertreter der repräsentativen
Demokratie, die mit ihrem Latein am Ende sind und lieber Bürgern ihre
Verantwortung aufhalsen.
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