Ja, die deutschen Verfassungsschutzbehörden
haben im Fall des Mördertrios NSU kläglich versagt. Die 17 Ämter von
Bund und Ländern haben nicht zusammengearbeitet, sondern lange
stümperhaft in die falsche Richtung ermittelt, weil sie sich die
Dimension der Verbrechen der rechtsextremen Mörderbande nicht
vorstellen konnten. Doch falsch wäre es nun, den Verfassungsschutz
wegen dieser schlimmen Pannen samt und sonders infrage zu stellen. Es
kommt doch auch niemand auf die Idee, die Feuerwehr abzuschaffen, nur
weil ein Einsatz daneben ging. Auch ein genereller Verzicht auf
bezahlte Informanten aus der Szene gewaltbereiter Verfassungsfeinde
ist nicht hilfreich, sondern blauäugig und verantwortungslos. Dass
der Bundesinnenminister nun ein Gesetz zur Reform der 17
Verfassungsschutzbehörden auf den Tisch legt, das vor allem die
Durchgriffsrechte des Bundesamtes verstärkt, ist ein lange
überfälliger Schritt. Schwer genug ist es jedenfalls, die
verkrusteten Strukturen, Bürokratien, die Ineffizienz und das
Kirchturmdenken bei den Schlapphüte-Behörden zu überwinden. Aber
vielleicht war gerade der NSU-Skandal ein Weckruf, um den
Verfassungsschutz für die neuen Herausforderungen zu reformieren.
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