Die deutsche Justiz ist es den Opfern der
Naziverbrechen und ihren Angehörigen schuldig, dass die Taten
aufgeklärt und vor einem Gericht verhandelt werden. Dass die
Schuldigen gefunden und verurteilt werden. Die Opfer haben einen
Anspruch darauf, dass ihnen Gerechtigkeit widerfährt und die Leiden,
die sie erdulden mussten, nicht mit dem Verweis auf die inzwischen
vergangene Zeit abgetan werden. So lange es noch nicht belangte Täter
gibt, muss die Justiz ihnen auf der Spur bleiben. Das ist eine Frage
des Respekts vor Opfern und Rechtsstaat.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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