Begründung der Richter: Faktisch ziele die
Vereinigung Cockpit mit ihrem Arbeitsausstand nicht wie behauptet auf
den Erhalt der Vorruhestandsregelung. Hierfür wäre ein Streik
durchaus legitim. Offenkundig richte sich der Ausstand gegen
Sparmaßnahmen und Umstrukturierungspläne des Vorstands. Diese könnten
aber nicht Gegenstand von Tarifverträgen sein, weshalb der Streik
beendet werden müsse. So hart es für die Gewerkschaft ist: Das
Gericht hat Recht. Der richtige Ort für Auseinandersetzungen über die
Konzernstrategie der Lufthansa ist nicht das Cockpit, sondern der
Aufsichtsrat, in dem die Arbeitnehmer vertreten sind.
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Hartmut Augustin
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