Teile der deutschen Justiz blockieren die Umsetzung
der Urteile. Doch das Bundesverfassungsgericht springt den
Straßburger Kollegen nicht bei, sondern brandmarkt sie als
Sicherheitsrisiko. Man könnte fast meinen, die Karlsruher Richter
sind beleidigt, weil es nun ein Verfassungsgericht gibt, das
individuelle Grundrechte strenger schützt als sie selbst. Die
staatlichen Schutzpflichten, die Karlsruhe jetzt hochleben lässt,
erinnern doch sehr an das „Recht auf Sicherheit“, das von
konservativen Juristen schon lange gefordert wird, um im Kampf gegen
den Terror das bisher lästige Verfassungsgericht aushebeln zu können.
Doch nun greift Karlsruhe zu ganz ähnlichen Denkfiguren und fordert
die fortdauernde Inhaftierung von Menschen, die aufgrund von
internationalen Urteilen freikommen sollen. Enttäuschend.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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