Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD)
will verhindern, dass ein gefährlicher Straftäter aus der
Sicherungsverwahrung freikommt. Dazu soll er als psychisch gestört
eingestuft und etwa im Maßregelvollzug untergebracht werden. Die
Öffentlichkeit vor neuen Straftaten zu schützen, ist richtig. Aber
warum kommt die Gesetzes-Initiative erst jetzt, spitz auf Knopf? Klar
ist aber auch: Mag die Einstufung eines geistig „normalen“
Straftäters als nun „psychisch gestört“ erst einmal eine Krücke sein.
Doch die Landtagsabgeordneten tun gut daran, die Justizministerin
ohne parteitaktische Geplänkel auf diesem Weg zu stützen. Die
Alternative wäre eine teure Polizeibewachung des Mannes rund um die
Uhr.
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Hartmut Augustin
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