Das Extrem war ein Urteil des Berliner
Landgerichts, das vor einem Jahr lebenslängliche Freiheitsstrafe
wegen Mordes verhängte. Das geht schon sehr weit. In der Konsequenz
hieße dies, dass jeder der rast, ohne dass etwas passiert, wegen
Mordversuchs verurteilt werden müsste. Vielleicht deshalb griff das
Berliner Landgericht zu der seltsamen Konstruktion, dass es den
Tötungsvorsatz nur für die letzte Kreuzung, den Unfallort,
feststellte. Diesen Ansatz wird der Bundesgerichtshof nun aber nicht
akzeptieren, wie es nach der mündlichen Verhandlung aussieht.
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