Nachteil für Arbeitnehmer: Bund verzögert erneut Umsetzung von EU-Richtlinie

Zum wiederholten Male verzögert die Bundesregierung die Umsetzung einer Europäischen Richtlinie. Diesmal trifft es die EU-Mobilitätsrichtlinie zur betrieblichen Altersversorgung.
Mit dieser Richtlinie (RL 2014/50/EU) vom 16. April 2014 soll u.a. erreicht werden, dass ein Arbeitnehmer bereits nach drei Jahren und nicht wie bisher erst nach fünf Jahren eine sogenannte unverfallbare Anwartschaft auf eine Betriebsrente erwirbt. Gut ein Jahr nach Verabschiedung der EU-Mobilitätsrichtlinie in Brüssel legt nun endlich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen ersten Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht vor. Erwartet wurde dieser bereits für Herbst 2014. Damit zeichnet sich ein neuer Fall zögerlicher Umsetzung von EU-Richtlinien durch den Bund ab. Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKÄFTE-DFK wiederholt deshalb seine Forderung nach einer zügigen Umsetzung in deutsches Recht: „Lange Unverfallbarkeitsfristen bei Betriebsrenten entsprechen einfach nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Die bisherige Rechtslage wird von vielen Arbeitnehmern zu Recht als unfair empfunden“, betont der DFK-Vorstandsvorsitzende Dr. Ulrich Goldschmidt. „Völlig unverständlich ist, dass mit Andrea Nahles ausgerechnet eine SPD-Ministerin diese Verzögerung zum Nachteil der Arbeitnehmer in ihrem Hause zulässt“, so Goldschmidt weiter.
Aus dem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums wird in der Tat deutlich, dass vor 2018 keine Umsetzung erfolgen wird. „Je früher die Umsetzung, umso eher könnten viele Betroffene von den neuen Regelungen und Unverfallbarkeitsfristen profitieren. Solange die Richtlinie nicht umgesetzt wird, erleiden Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber wechseln oder ausscheiden und die aktuelle Unverfallbarkeitsfrist nicht erfüllen, Nachteile“, zeigt Diana Nier, Ressortleiterin Nationale Politik & Public Affairs des DFK die Folgen auf. „Zumindest ist aber zu begrüßen, dass der erste Referentenentwurf der Forderung des DFK folgt, die Portabilität der betrieblichen Altersversorgung nicht nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte, sondern auch auf inländische Vorgänge auszudehnen“, sieht Diana Nier auch einen positiven Aspekt.
Dass nun die nationale Umsetzung nur schleppend erfolgt, beobachtet man beim Führungskräfteverband aber auch deshalb kritisch, weil es dem Ansehen der EU in der Bevölkerung schadet. „Sicherlich räumt die EU-Richtlinie den Mitgliedsstaaten eine Frist von vier Jahren für die Umsetzung in nationales Recht ein. Es gibt aber keinen Grund, warum man diese Frist unbedingt ausschöpfen müsste. Hier geht es um das kleine Einmaleins der Gesetzestechnik und nicht um Akrobatik am juristischen Hochreck. Wir können nicht einerseits von den Bürgern Akzeptanz der EU und deren Vorgaben fordern, wenn die Bundesregierung diese selbst nicht konsequent ernstnimmt“, macht Ulrich Goldschmidt auf weitere Folgen der Verzögerungstaktik des Arbeitsministeriums aufmerksam.