Die Bundesregierung folgt damit einer EU-Richtlinie mit Umsetzungsfrist bis November 2025. Das neue Gesetz soll auch eine Regelung
von „Jetzt kaufen, später bezahlen“-Modellen enthalten, um das damit verbundene Überschuldungsrisiko einzugrenzen.
„Jetzt kaufen, später bezahlen“-Modelle werden
im Onlinehandel immer mehr zur Regel. Rechnungen können in Raten oder nach einem längeren Zeitraum beglichen werden, Direktzahlmöglichkeiten gibt es zum Teil nicht mehr. Bei den Schuldnerberatungsstellen mehren sich aktuell Fälle von Personen, die derlei Praktiken zum Opfer gefallen sind.
Nach der neuen Verbraucherkreditrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten
außerdem sicherstellen, dass Verbraucher*innen, die Schwierigkeiten haben oder haben könnten, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden.
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