Scherbenhaufen
Im Streit um den gläsernen Arbeitnehmer steht die Bundesregierung
jetzt wohl endgültig vor einem Scherbenhaufen. Lange, zu lange waren
die Kritiker der umfangreichen Datenbank in Berlin auf taube Ohren
gestoßen.
Wenn die Verantwortlichen nun die geringe Verbreitung der
elektronischen Signatur als Hauptgrund für ihre Entscheidung gegen
eine Weiterführung von Elena nennen, ist das wohl nur ein
Ablenkungsmanöver.
Viel gravierender dürfte sein, dass der Protest der Datenschützer
den Weg nach Karlsruhe gefunden hat. 20 000 Menschen unterstützten
eine Verfassungsbeschwerde gegen das System, weil sie in den über sie
gespeicherten Daten eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte
sahen. Die Daten der Arbeitnehmer würden auch dann gespeichert, wenn
sie überhaupt nicht benötigt würden, heißt es unter anderem in der
Begründung. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen das Karlsruher Urteil
zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2010.
Die Tatsache, dass das zuständige Bundesministerium für Arbeit
eine Frist zur Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht
ungenutzt verstreichen ließ, spricht Bände. Offenbar zieht man lieber
selbst die Notbremse, bevor man eine Niederlage in Karlsruhe
riskiert.
Für die Unternehmen, die bereits Hunderte Millionen Euro in das
Elena-Verfahren investiert haben, kommt das zu spät. Sie bleiben wohl
auf den immensen Kosten sitzen.
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