Neue OZ: Kommentar zu Gesetzesvorlage der sächsischen Regierung

Unnötige Peinlichkeit

Formfehler sind peinlich für den, der sie begeht, in diesem Fall
somit für die sächsische Regierung aus CDU und FDP. Dabei sollte es
selbstverständlich sein, dass der Text einer Gesetzesvorlage, auf
deren Grundlage Abgeordnete ihre Entscheidungen treffen, sich später
auch unverändert im Gesetz wiederfindet. Das war in diesem Fall, in
dem die Möglichkeit eines Verbots von Demonstrationen an historischen
Orten beschlossen wurde, nicht so. Nun hat das Leipziger
Verfassungsgericht dankenswerterweise mit seinem Urteil genau das
eingefordert.

Dabei ging es der Opposition nicht nur um die Formfrage.
Sicherlich wollte sie das Gesetz in erster Linie kippen, aber ein
Wort der Richterin zur Verfassungsmäßigkeit des Inhalts hatten sich
SPD, Linke und Grüne schon gewünscht. Das blieb allerdings aus. Damit
hat die Regierung nun Gelegenheit, den Entwurf ohne Formfehler
einzubringen. Eine erneute Klage wäre die Folge, das hat die
Opposition angekündigt.

Wollen sich CDU und FDP also nicht vollends blamieren, gibt es
zwei Möglichkeiten: Entweder, sie treten mit den übrigen Parteien in
den Dialog und suchen nach einem Kompromiss. Oder sie überprüfen den
Gesetzestext selbst auf seine Rechtmäßigkeit, damit er einer Klage
standhalten kann. Vielleicht wäre da sogar noch eine dritte Option:
Ein Gesetz, das bisher noch nie angewendet wurde, ist vielleicht gar
nicht notwendig? Damit wäre der Fall an dieser Stelle abgeschlossen.

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