Neue OZ: Kommentar zu Justiz / Sicherungsverwahrung

Kein Patentrezept

Es ist richtig, wenn die Länder zum Schutz der Allgemeinheit
verstärkt auch auf die elektronische Fußfessel setzen. Das diskrete
Gerät am Unterschenkel erleichtert es den Behörden,
rückfallgefährdeten Straftätern auf der Spur zu bleiben. Vor zu hohen
Erwartungen an die neue Technik sei jedoch gewarnt.

Denn eine Fußfessel verrät den Kontrolleuren im geplanten
Lagezentrum in Hessen nur, wo sich der ehemalige Gefangene aufhält.
Was er an diesem Ort tut oder zu wem er dort Kontakt hat, das bleibt
im Verborgenen. Selbst wenn der Überwachte sich erkennbar verdächtig
verhält, etwa eine verbotene Zone mit Spielplatz oder Kindergarten
betritt, könnte die Polizei im Ernstfall zu spät an Ort und Stelle
sein. Hinzu kommt, dass das Konzept der Fußfessel die Kooperation des
Betroffenen voraussetzt. Entledigt er sich der Bein-Manschette,
stehen die Kontrolleure vorübergehend im Dunkeln.

Vorrangiges Ziel von Bund und Ländern muss es deshalb sein, rasch
ein schlüssiges und rechtsstaatlich sauberes Konzept für die
Sicherungsverwahrung vorzulegen. Es gilt, Menschen in Gewahrsam zu
halten, solange sie tatsächlich hochgefährlich sind. Andererseits
muss aber jeder Versuch unternommen werden, sie hinter Gittern zu
therapieren. Nur so können die Täter eines Tages vielleicht wieder in
Freiheit gelangen, ohne ein Risiko für andere zu sein. Bisher
genügten die Paragrafen zur Sicherungsverwahrung diesen Ansprüchen
nicht.

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