Es darf nicht nur ums Geld gehen
Dass gewerbsmäßige, also bezahlte Beihilfe zum Suizid künftig
bestraft werden soll, macht den Gesetzentwurf der Justizministerin
grundsätzlich begrüßenswert. Wenn da nicht ein gewaltiger Haken wäre,
der die gute Absicht ruiniert: dass es ausschließlich um das auf
Gewinn ausgerichtete Geschäft mit der Sterbehilfe geht.
Denn im zu Recht umstrittenen Entwurf ist dies nicht ein Aspekt
unter vielen, die nun schärfer geahndet werden sollen – sondern der
einzige. Das ist zu wenig. Verständnis haben Taten aus Mitleid
verdient. Aber verschont bleiben weiterhin überzeugte Suizidhelfer,
die sich durch ihr Tun vielleicht nicht finanziell bereichern, aber
dennoch systematisch und wiederholt handeln, getarnt als Verein oder
auch einfach als Privatperson.
Und so entlarvt die aktuelle Debatte, dass in Deutschland dringend
eine Grundsatzfrage zur Sterbehilfe geklärt werden muss: Geht es ums
Geld oder ums Prinzip? Sind wir eine Gesellschaft, die sich davon
distanziert, ja, die sogar unter Strafe stellt, dass Menschen
Sterbewilligen systematisch beim Sterben helfen? Beantworten wir
diese Frage mit Ja, muss der Gesetzentwurf überarbeitet werden. Denn
dann darf es keine Rolle mehr spielen, ob sich ein Todesengel
bezahlen lässt oder nicht.
Der Aufschrei aus Politik und Öffentlichkeit zeigt, dass sich das
Bundeskabinett diese Frage hätte stellen müssen, bevor es den
Vorschlag durchwinkte. Noch ist es aber nicht zu spät, nachzubessern.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207