Die Entscheidung des Bundespräsidialamtes, dem
zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff den Ehrensold zu
gewähren, ist auf scharfe Kritik des Staatsrechtlers Hans Herbert von
Arnim gestoßen. Von Arnim sagte der „Neuen Presse“ (Freitagsausgabe)
aus Hannover: „Jetzt haben Beamte, die kürzlich noch Untergebene und
politische Weggenossen von Wulff waren, darüber entschieden. Da
stellt sich die Frage ihrer Unbefangenheit.“
Man hätte wenigstens warten können, bis Joachim Gauck im Amt ist,
kritisierte der Staatsrechtler. So gebe es keine gerichtliche und
keine politische Kontrolle. Hätte etwa die Bundesregierung darüber
entschieden, gäbe es eine Kontrolle des Bundestages. „Die
Bundesregierung wäre meiner Ansicht nach ohnehin die richtige Adresse
für eine solche Entscheidung gewesen“, betonte von Arnim.
Er sprach sich für ein Übergangsgeld für ausgeschiedene
Bundespräsidenten für bis zu zwei Jahren aus. Im Fall einer
Verurteilung sollte dringend geprüft werden, ob das Beamtengesetz
auch auf den Ex-Bundespräsidenten übertragbar sei: „Beamte, die wegen
Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit verurteilt werden, verlieren ab
einem bestimmten Strafmaß ihr Ruhegehalt“, so der Staatsrechtler. Von
Armin machte in dem Gespräch darauf aufmerksam, dass im Falle des
Ablebens von Christian Wulff dessen Witwe „60 Prozent des Ehrensoldes
auf Lebenszeit erhalten“ würde. Ende
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