Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Einführung eines Unfalldatenschreibers Möglichkeiten ausschöpfen MATTHIAS BUNGEROTH

Groß ist die Aufregung in der Politik um die
mögliche flächendeckende Einführung eines Unfalldatenschreibers (UDS)
in Kraftfahrzeugen. Dabei sollte der Gesellschaft daran gelegen sein,
jede Möglichkeit auszuschöpfen, um die Zahl der Verkehrsunfälle –
insbesondere der schweren mit Personenschaden – so weit wie möglich
zu senken. Insofern gilt es jetzt, alle Aspekte dieses Themas
vorbehaltlos zu prüfen. So macht es derzeit auch der Deutsche
Verkehrssicherheitsrat, der noch keine grundsätzliche Empfehlung in
dieser Frage abgegeben hat. Allerdings gibt es schon jetzt eine Reihe
von Argumenten, die grundsätzlich für eine UDS-Einführung sprechen.
Deshalb hat das Europaparlament bereits die EU-Kommission
aufgefordert, ein Konzept für die schrittweise Einführung von
UDS-Systemen zu entwickeln und dabei mit Leihfahrzeugen anzufangen.
So gibt es ernst zu nehmende Stimmen aus der Industrie, die es für
wahrscheinlich halten, dass ein UDS-Gerät bei Massenproduktion auch
für ein Zehntel der derzeit zu veranschlagenden 1.000 Euro
hergestellt und eingebaut werden kann. Studien belegen, dass
Fahrzeugführer am Steuer vorsichtiger agieren, wenn sie wissen, dass
ein solches Gerät an Bord ist. Unbestritten ist bei Experten, dass
die Technik der Geräte mittlerweile ausgereift ist und dazu beitragen
kann, Unfallgeschehen aufzuklären, wo dies notwendig ist. So bleibt
als schwerwiegendster Einwand gegen die UDS-Einführung die
datenrechtliche Frage. Das im deutschen Rechtsstaat verankerte
Zeugnisverweigerungsrecht bei strafrechtlichen Vorwürfen darf nicht
angetastet werden. Jeder andere Gesetzentwurf wäre verfassungswidrig
und würde mit Sicherheit gekippt. So müssen letztlich die Juristen
die Frage beantworten, ob der Einbau der Geräte zur Pflicht werden
kann. Bislang spricht mehr dafür als dagegen.

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