Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR EU-Urteil zum Sprachtest von Ausländern Grobschlächtig knut pries, brüssel

Das Urteil der EU-Gerichts zum Deutschlandtest
für Ausländer ist formal sehr eng ausgerichtet. Unmittelbar besagt es
für die deutschen Vorschriften („kein Deutsch, kein Nachzug zum
Ehemann“) lediglich: So einfach, so bürokratisch-schematisch, darf
man es sich nicht machen. Auf den Fall bezogen heißt das: Frau Dogan,
eine Türkin, die nicht lesen und schreiben kann, darf zu ihrem Mann
nach Deutschland. Es wäre ja auch noch schöner. Frau Dogan kann
Kenntnisse in der Schriftsprache auch in ihrer Heimat nicht
vorweisen. Mehr als zwei Millionen Bundesbürger, des Schreibens
weitgehend unkundig, können es ebenfalls nicht. Das deutsche
Aufenthaltsrecht, das die Möglichkeit von körperlicher oder geistiger
Behinderung durchaus in Rechnung stellt, hat den Analphabetismus
schlicht vergessen. Sprache ist ein wichtiges Mittel, ja die
Voraussetzung für Integration. Der Sprachtest aber ist ein
grobschlächtiges Instrument zum Vollzug dieser Notwendigkeit.

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