Einen Sprachtest zur Bedingung für ein Leben in
Deutschland zu machen ist offenbar ein großes Unrecht. Wie sonst ist
es zu erklären, dass nun sogar der Europäische Gerichtshof über die
Rechtmäßigkeit dieser Regelung entscheiden musste? Anstatt einen
solchen Sprachkursus zu belegen, klagt man sich lieber in Deutschland
ein. Aber erreicht der Europäische Gerichtshof mit diesem Urteil
auch, was er erreichen will? Nämlich, einen Weg für Türken nach
Deutschland zu schaffen? Mitnichten. Wer seinem Gatten ohne
Sprachkenntnisse in ein fremdes Land folgt, begibt sich in eine
absolute Abhängigkeit vom sprachkundigen Partner. Die einfachsten
Dinge wie der wöchentliche Einkauf werden zur Herausforderung, wenn
man nicht gerade einen türkischen Supermarkt im Viertel hat. Und den
Kindern bei ihren Deutsch-Hausaufgaben zu helfen, ist ausgeschlossen.
Wie sinnvoll ist es also, in ein Land zu kommen, dessen Sprache man
nicht spricht? Anstrengend und beängstigend wirkt die Vorstellung,
mit niemandem reden zu können, außer mit der eigenen Familie und
bekannten Landsleuten. Sprache dient der Kommunikation, sprachlos zu
sein bedeutet Ausgrenzung. Deshalb ist das Urteil weniger eine Chance
als vielmehr eine Hürde für jene Türken, die nach Deutschland kommen
wollen.
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