Die Bahn kommt, nur wann, das ist mehr denn je
die bange Frage für alle, die das umweltfreundliche Verkehrsmittel
für die Fahrt zur Arbeit oder zu privaten Terminen nutzen. Immerhin
sind es mittlerweile rund 1,5 Milliarden Fahrgäste, die pro Jahr in
Deutschland auf die Schiene setzen. Sie haben ein Recht auf
Beförderung. Das sollten alle am Tarifkonflikt Beteiligten im
Hinterkopf behalten. Um nicht missverstanden zu werden: Streikrecht
ist ein Grundrecht, das auch die Gewerkschaft der Lokomotivführer
(GDL) für sich in Anspruch nehmen kann. Er ist ein legitimes Mittel
der Auseinandersetzung, um tarifrechtlichen Forderungen für die
bundesweit rund 26.000 Lokführer bei der Deutschen Bahn und ihren
sechs Konkurrenzunternehmen Nachdruck zu verleihen. Doch Vorsicht:
Vier Warnstreiktage innerhalb von zwei Wochen haben wir bereits
hinter uns. Wenn jetzt flächendeckende reguläre Streiks hinzukommen,
ist die Toleranzgrenze bei den Bahnfahrgästen schnell erschöpft. Die
Devise muss deshalb lauten: Streik ja, aber nicht uferlos, sondern
mit dem Ziel, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de