Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar zum Thema
Verzögerung bei A 33-Weiterbau
Mensch und Tier
BERNHARD HÄNEL

Zuerst war es der Kammmolch, der den
Lückenschluss der A 33 über Jahre verzögerte. Kaum hatten die Planer
die Trasse für ihn aufgeständert, war der Kammmolch unbekannt
verzogen. Jetzt sind 31 Bechsteinfledermäuse just in dem Moment
zugeflogen, da der letzte, 135 Millionen Euro teure Streckenabschnitt
der A 33 zur Planfeststellung ansteht. Das ist ärgerlich, denn
weitere Verzögerungen des Baubeginns sind unvermeidbar. Um die
Planfeststellung gerichtsfest zu machen, ist ein Nachweis des
Schutzes der Art notwendig. In den Wintermonaten lässt sich
allerdings wenig über die möglichen Ausfluggebiete der Tiere sagen,
da sie in Schockstarre verharren. Je länger der Winter anhält, desto
größer kann die Verzögerung ausfallen, bis Biologen verlässliche
Aussagen über notwendige Schutzmaßnahmen treffen können. Die aber
fordern die Verwaltungsgerichte. Weder die Planfeststellung der A 33
am Tatenhauser Forst noch die Nordumgehung der A 30 in Bad Oeynhausen
wäre ohne den Nachweis des Artenschutzes vor Gericht durchgegangen.
Man mag sich wundern über die Aufregung um Kammmolch und Fledermaus.
Doch ihr Schutz ist gesetzlich geboten. Zudem gehört der Artenschutz
zu den kulturellen Errungenschaften unserer Zivilisation. Wie weit
aber darf der Schutz dieser Spezies die Befindlichkeit der Menschen
beeinträchtigen, die seit Jahrzehnten an dem Lärm und Gestank des
Verkehrs auf der B 68 leiden?

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