Düsseldorf. Mit einem Gesetzentwurf, der
Abgeordnetenbestechung härter unter Strafe stellt, nimmt
Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) käufliche
Politiker ins Visier. Die Bestechung von Abgeordneten sei
strafrechtlich völlig unzureichend geregelt, sagte Kutschaty der in
Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Freitagausgabe). Daher
wolle er „mit gutem Beispiel vorangehen“ und das Gesetz ausweiten.
Kutschatys Entwurf sieht unter anderem vor, schon den Versuch der
Korruption sowie sogenannte Dankeschönspenden und Geschäfte über
Dritte strikter zu ahnden. Um das Gesetz voranzutreiben, appelliert
der NRW-Minister an den Anstand der Mandatsträger: „In Zeiten, in
denen einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, weil sie eine Maultasche
gegessen hat, die für den Müll bestimmt war, kann es einem
Abgeordneten nicht erlaubt sein, für seine Tätigkeit einen Koffer
voll Bargeld entgegenzunehmen.“ Dass Deutschland die UN-Konvention
gegen Korruption von 2003 zwar unterzeichnet, bisher aber nicht
ratifiziert habe, sei „schlicht unwürdig“.
Gregor Hackmack, Mitgründer der Internetplattform
abgeordnetenwatch, freut sich über den Vorstoß aus
Nordrhein-Westfalen. Vor allem um die Bundestagsfraktion der FDP zu
überzeugen, brauche es nun Druck von allen Seiten, sagte er dem
Blatt.
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