Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen – der sog.
Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) – belastet auch die Pflege. Nach
vorsichtigen Schätzungen kommt es durch die Streichung der bisher
möglichen Befreiung für die privaten Pflegeeinrichtungen zu
Mehrbelastungen von drei bis vier Millionen Euro jährlich, was einer
Steigerung von bis zu 50 Prozent gleichkäme. Dieses Geld fehlt den
Einrichtungen bei der Pflege der ihnen anvertrauten alten und kranken
Menschen.
Auch wird durch die einseitige Begünstigung der gemeinnützigen
Einrichtungen – für sie gilt eine Begrenzung von höchstens einem
Beitrag von 17,98 Euro monatlich – der Wettbewerb zulasten der
privaten Pflegeeinrichtungen enorm verzerrt, die oft ein Vielfaches
davon zahlen sollen. Die geräteunabhängige Berechnung des Beitrages
nach Betriebsstätten, Beschäftigten und angemeldeten Fahrzeugen
trifft zudem auch die ambulanten Dienste besonders hart, da diese oft
mehrere Filialen haben und viele Fahrzeuge zur Versorgung ihrer
zuhause lebenden Patienten benötigen. Neben der Ungleichbehandlung
dieser Einrichtungen und Dienste wird damit auch etwa die Hälfte
aller pflegebedürftigen Menschen, die professionelle Pflegeleistungen
erhalten, benachteiligt.
Deshalb fordert bpa-Präsident Bernd Meurer: „Die immensen Kosten
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen die Pflege nicht
zusätzlich belasten! Warum sollen Pflegeeinrichtungen und
pflegebedürftige Menschen die Finanzierung der
öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren Milliardenetats
beispielsweise für teure Sportprogramme sicherstellen? Das Geld in
der Pflege brauchen wir für wichtigere Aufgaben wie die
Demenzbetreuung der Pflegebedürftigen sowie für die gute Bezahlung
unserer Fachkräfte. Die Abschaffung der früher geltenden Befreiung
für unsere Pflegeeinrichtungen ist völlig unverständlich. Die
Beitragsregeln müssen daher dringend überarbeitet werden! Ansonsten
droht eine deutliche Mehrbelastung auch für die pflegebedürftigen
Menschen.“
Weiter kommentiert Meurer die einseitige Ermäßigung für die
gemeinnützigen Einrichtungen: „Dies ist eine weitere
wettbewerbsverzerrende Regelung zulasten der privatgewerblichen
Pflegeeinrichtungen, die sich aber im gleichen Maße für die Pflege
von pflegebedürftigen kranken und alten Menschen in unserem Land
einsetzen. Sofern eine gänzliche Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht
möglich ist, fordert der bpa hier zumindest eine Gleichbehandlung mit
den anderen Pflegeanbietern! Wir werden daher den Rundfunkbeitrag
mithilfe unserer Mitgliedseinrichtungen gerichtlich überprüfen
lassen. Wir halten die Ungleichbehandlung nach den vorliegenden
Gutachten für verfassungswidrig.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 230.000 Arbeitsplätze und ca.
17.700 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 18,2
Milliarden Euro.
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