Gucken Sie regelmäßig am Sonntag Tatort? Dann sind
Sie bestens informiert, wie bei strafrechtlichen Ermittlungen
bisweilen der Hase läuft. Staatsanwalt oder örtlicher Polizeichef
wollen diese in eine bestimmte Richtung lenken, vor allem wenn sich
VIPs mit guten Beziehungen belästigt fühlen könnten. Dann sollen sich
die Ermittler erst gar kein umfassendes Bild von dem Fall machen.
Ähnlich scheint es bei der juristischen Aufarbeitung der
BayernLB-Affäre gewesen zu sein. Im Fall des Kaufs der Hypo Group
Alpe Adria, der zum Milliardendesaster wurde, gibt es zwei
Ansatzpunkte: Entweder bewegten böse Banker die blauäugigen Politiker
im Verwaltungsrat mit Desinformationen zur Zustimmung. Oder die
Politiker nötigten aus Prestigewahn die Banker, zu hohe Risiken
einzugehen. Offenbar wurde bei den Ermittlungen die zweite
Möglichkeit von vorn herein ausgeschlossen, worüber sich sogar das
Landgericht beschwert hat. Es würde zum bayerischen Amigo-Filz
passen, wenn die Staatsanwaltschaft tatsächlich führende Politiker
der Quasi-Staats-Partei CSU geschont hat. Mit der jüngsten
Entscheidung des Gerichts, die Hauptanklage gegen die ehemaligen
Landesbanker nicht zuzulassen, dürfte die Hoffnung auf eine Belangung
der Verantwortlichen platzen. Untreue nachzuweisen, ist nach
geltender Rechtslage schon schwer genug. Und wenn nur bruchstückhaft
ermittelt wird, sinkt die Chance gegen Null. Ob die Münchner
Tatort-Kommissare Batic und Leitmayr dies besser gemacht hätten?
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