neues deutschland: Beschwerdeführer Gössner sieht im Staatstrojaner die Erlaubnis zur totalen Überwachung: »Einbruch in alle Lebensbereiche«

Mit Hilfe des Staatstrojaners kann die Polizei
unbemerkt sämtliche laufenden Kommunikationsinhalte vor ihrer
Verschlüsselung überwachen und letztlich auf das gesamte digitale und
vernetzte Leben der Betroffenen zugreifen. Angesichts dieser
digitalen Totalüberwachung sei an den verfassungsrechtlich gebotenen
Schutz des Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung praktisch nicht
mehr zu denken, schreibt Rolf Gössner, Kuratoriumsmitglied der
Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin) in einem Gastbeitrag
für die in Berlin erscheinende Tageszeitung „neues deutschland“
(Mittwochausgabe). Gössner ist einer der Beschwerdeführer, die mit
dem Datenschutz- und Bürgerrechtsverein Digitalcourage eine
Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht haben. Am Montag
hatten auch 13 FDP-Politiker eine Beschwerde gegen den Staatstrojaner
am Bundesverfassungsgericht öffentlich gemacht. Bei diesem handelt es
sich »um einen der schwersten staatlichen Grundrechtseingriffe« und
einen »Einbruch in alle Lebensbereiche«, wie Gössner schreibt.

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