Die Vorsitzende der Linkspartei Katja Kipping hat
im Streit mit dem Magazin „Spiegel“ um das so genannte No-go-Papier
einen weiteren juristischen Erfolg erzielt. Wie die Tageszeitung
„neues deutschland“ berichtet, verpflichtete das Hamburger
Landgericht den „Spiegel“ in einer einstweiligen Verfügung zum
Abdruck einer Gegendarstellung Kippings. Darin erklärt die
LINKE-Chefin, ein offenbar in der Parteizentrale entstandenes und von
dem Magazin zitiertes Personalpapier habe sie nicht in Auftrag
gegeben und vor der „Spiegel“-Veröffentlichung auch nicht gekannt.
„Die aus dem Konzept mitgeteilten Passagen entsprechen auch nicht
meiner Auffassung“, heißt es in der Gegendarstellung. Zuvor hatte das
Hamburger Landgericht dem „Spiegel“ bereits die Wiederholung
derartiger Behauptungen untersagt.
In dem umstrittenen Konzept, über das der „Spiegel“ Anfang Juni
berichtet hatte, waren LINKE-Politiker als »personelle No-Gos«
bezeichnet worden. Mit Bezug auf möglicherweise nicht wiedergewählte
Abgeordnete war davon die Rede, dass die Bundestagsfraktion nicht zur
„Reste-Rampe der Abgewählten oder Rausgeschmissenen“ werden dürfe.
Die Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak hatte daraufhin ihren
Rückzug vom Posten der stellvertretenden parlamentarischen
Geschäftsführerin der Linksfraktion erklärt und von einem »Bruch mit
der innerparteilichen Kultur« gesprochen. Kipping hatte stets
bestritten, etwas mit dem Papier zu tun zu haben. Die Urheberschaft
des Konzepts konnte nicht zweifelsfrei ermittelt werden. nd
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