Der namhafte Berliner Strafverteidiger Stefan König
unterstützt die Initiative des schleswig-holsteinischen
Justizministeriums, den Mordparagrafen im Strafgesetzbuch zu
reformieren. Die Kieler Ministerin Anke Spoorendonk will aus der
NS-Zeit stammende Formulierungen aus dem Paragrafen entfernen und
wirbt dafür um Unterstützung bei ihren Amtskollegen in den anderen
Bundesländern. König schreibt in einem Beitrag für die Zeitung „neues
deutschland“ (Freitagausgabe), der Wortlaut des geltenden Paragrafen
ziele auf die Person des Mörders, nicht auf die Mordtat. Dieses
Täterstrafrecht sei „dem übrigen Strafrecht des Rechtsstaats fremd“.
Zugleich kritisiert König, der auch Vorsitzender des
Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins ist, die
rechtliche Abgrenzung „zwischen dem Mord als höchst verwerflicher
Tötung und einer –normalen– Tötung (Totschlag)“. Diese Abgrenzung
führe immer wieder zu willkürlichen Grenzziehungen. Die Gerichte
müssten in die Lage versetzt werden, „im Einzelfall alle Umstände
berücksichtigen (zu) können, die für die Gewichtung der Schuld des
Täters Bedeutung haben“. Sie dürften „nicht in besonders gravierenden
Fällen von vornherein auf ein bestimmtes Strafmaß festgelegt sein“.
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