»Entscheidend ist, dass verlängert wird. Ob man das
befristet oder unbefristet macht, ist aus meiner Sicht nachgelagert«,
sagt der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU).
Was beinahe nach Kompromissbereitschaft klingt, ist nicht zuletzt ein
Plädoyer dafür, den Gegnern der Anti-Terror-Gesetze weitere Jahre zu
geben, um sich an den Zustand zu gewöhnen. Massenproteste sind schon
jetzt nicht zu erwarten, sollte Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Maßnahmen nach eingehender
Prüfung allesamt für unverzichtbar erklären. Zweifelsohne werden sich
auch künftig mit Leichtigkeit Argumente für die Notwendigkeit der
Gesetze finden lassen. Denn die latente Gefahr islamistischer
Terroranschläge besteht, unabhängig davon, ob gerade Bin Ladens Erben
per Videobotschaft die westlichen Länder bedrohen oder deren Regenten
sich über weitere tote Islamistenführer freuen können. Die
Unverhältnismäßigkeit von Sicherheitsgesetzen wird heutzutage von der
Justiz festgestellt, nicht von der Regierung, wie sie auch
zusammengesetzt sein möge. Man erinnere sich etwa an die
Rasterfahndung. Da aber das Bundesverfassungsgericht die
Vorratsdatenspeicherung 2010 nicht grundsätzlich für
grundgesetzwidrig erklärte, können die Bundeskanzlerin und der
BKA-Präsident nun ihre Wiedereinführung fordern, als wäre nichts
geschehen. Angeblich zum Schutze der Bevölkerung vor Terror und
anderen Verbrechen.
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