Am 31.01.2013 wurde vom Bundestag der
„Gesetzesentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften“
verabschiedet. Betroffen von der Umstrukturierung sind die
Paragraphen 204 und 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die
wichtigsten Änderungen: Für Versicherte gibt es nun die Möglichkeit,
vor der Behandlung eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme
durch die Versicherungsgesellschaft einzuholen, außerdem wird die
Sonderkündigungsfrist von einem auf zwei Monate verlängert und ein
Wechsel von Unisex- in Bisex-Tarife bleibt ungültig.
Übernimmt meine Versicherung die Kosten? Diese Frage kann jetzt
schon vor der Behandlung verbindlich geklärt werden – allerdings nur,
wenn die Ausgaben voraussichtlich über 2.000 Euro liegen. Insgesamt
darf die Zu- oder Absage einer solchen Kostenübernahme nicht länger
als vier Wochen dauern. In dringlichen Fällen müssen die
Versicherungsgesellschaften sogar sofort oder innerhalb von maximal
zwei Wochen urteilen. „Eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme
ist eine Verbesserung. Wichtig ist aber auch, dass die Versicherten
bereits vor Tarifabschluss wissen, was generell übernommen wird und
was nicht. Häufig ist es so, dass sie die Bedingungen gar nicht
verstehen, da diese sehr kompliziert geschrieben und unübersichtlich
sind. Hier müssen die Versicherungskonzerne deutlich transparenter
und kundenfreundlicher werden“, fordert Ozan Sözeri, Gründer und
Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucherschutzportals WIDGE.de.
Bei Beitragserhöhungen sollen Versicherte ausreichend Zeit haben,
um sich über Alternativen zu informieren – deshalb wurde die Frist
für einen Versichererwechsel von einem auf zwei Monate verlängert.
„Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft kann eine gute Wahl sein,
aber die oftmals bessere Lösung ist ein Tarifwechsel innerhalb der
eigenen Versicherungsgesellschaft. Aufgrund der
Verzögerungsstrategien der Versicherungsgesellschaften wird den
Versicherten aber auch innerhalb des neuen Zeitraums eine genaue
Prüfung der Optionen nicht möglich sein“, prognostiziert Sözeri.
Daher gibt es unabhängige Experten, die die Tarifwelt der Versicherer
genau kennen und so innerhalb der Frist günstigere Alternativtarife
liefern können.
Ebenfalls neu: Versicherte können eine Umstellung ohne
Selbstbeteiligung in den Basistarif verlangen. Dies geht allerdings
nur, wenn der im Basistarif vereinbarte Selbstbehalt den Beitrag
nicht ausreichend vermindert. Die Gesellschaften haben insgesamt drei
Monate Zeit, den Vertrag dementsprechend umzustellen. Sözeris Fazit:
„Abgesehen von der Verlängerung der Sonderkündigungsfrist werden bloß
Gegebenheiten gesetzlich festgezurrt, die schon längst übliche Praxis
sind.“
Pressekontakt für Rückfragen und Fotowünsche:
Simon Wierz, WIDGE.de GmbH, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg,
Tel. +49 40 60 94 66 822, Fax: +49 40 60 94 66 852,
E-Mail: presse@widge.de, Web: http://www.widge.de