Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes

Olpe. Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. (DKHV e.V.) macht zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung darauf aufmerksam, dass sich durch die Änderungen im Bundesteilhabegesetz die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verschlechtern könne. Der Verein fordert, wie auch weitere Sozialverbände und Organisationen, ein konsequentes Weiterarbeiten am Gesetz. Schließlich ist dies kein Gesetz, welches eine Minderheit der Bevölkerung betrifft: So leben in Deutschland rund 16,8 Millionen Menschen mit Behinderung und 7,5 Millionen mit einer Schwerbehinderung.

Neuregelung reicht bei Weitem nicht aus

Einige Punkte der Neuregelung begrüßt der Deutsche Kinderhospizverein durchaus:
So werden beispielsweise Genehmigungs- und Antragsprozesse teilweise vereinfacht und deutschlandweit eine unabhängige Beratung eingeführt. Auch wurde das Thema „Heranziehungen von Einkommen und Vermögen in die Eingliederungshilfe“ verbessert. So sollen künftig Betroffene mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen können. Doch reichen dem Verein diese Verbesserungen noch nicht aus.

Freizeit unabhängig und selbstständig gestalten können sollte Selbstverständlichkeit, nicht Privileg, sein.

„Mit der bisherigen Formulierung des Gesetzes verbessert es die Bedingungen für Menschen mit Behinderung nur begrenzt, dafür verschlechtert es diese in anderen Bereichen, wie beispielsweise der persönlichen Assistenz, stark“, so Martin Gierse, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhospizvereins. So sei es dem Verein in seinen Seminaren, Workshops und weiteren Angeboten stets ein wichtiges Anliegen, immer eine 1:1-Begleitung bieten zu können. Vor dem Erfahrungshintergrund sei es dem Deutschen Kinderhospizverein unvorstellbar, dass Assistenz künftig zur Hilfe zur Fortbewegung oder in der Wohnung „gepoolt“, also mit anderen Assistenznehmern, auch gegen den Willen der Betroffenen, geteilt werden soll.

Dazu Elisa Siepmann, Teilnehmerin eines Workshops des DKHV e.V. für junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankung: „Jeder Mensch soll seine Freizeit unabhängig von Dritten und mit Hilfe der persönlichen Assistenz völlig selbstständig gestalten können. Das sollte kein besonderes Privileg, sondern eine Selbstverständlichkeit sein – eben genau so, wie für jeden anderen ohne Behinderung auch. Wenn ich beispielsweise duschen möchte, dann möchte ich duschen. Und ich möchte dabei nicht auf irgendeinen anderen Assistenznehmer warten oder Rücksicht nehmen müssen. Es muss einfach selbstverständlich sein, meinen Alltag nach meinen Vorstellungen und Wünschen völlig frei zu gestalten und dies nicht behinderungsbedingt einzuschränken.“