Notdienst: Apotheker machen Tag zur Nacht / Bundesweite Aktion am 28. Februar unterstreicht Gemeinwohlnutzen

Alle 21.000 Apotheken in ganz Deutschland sind
aufgerufen, den Nacht- und Notdienst für ihre Kunden auch tagsüber
erlebbar zu machen. Am Donnerstag, 28. Februar, sollen die Patienten
von 12 bis 13 Uhr nur über die Notdienstklappe – wie in der Nacht
sowie an Sonn- und Feiertagen – bedient werden. Ziel des bundesweiten
Aktionstages „Wir machen den Tag zur Nacht!“ ist es, auf die
Bedeutung des Notdienstes der Apotheken aufmerksam zu machen. Die
Bürger werden per Plakat und Handzettel sowie im persönlichen
Gespräch erfahren, wie wichtig die Einführung einer
Notdienstpauschale als Anerkennung für geleistete Notdienste sowie
als strukturelle Stärkung der Apotheken auf dem Lande ist.

„Von Usedom bis zum Schwarzwald, von Ostfriesland bis zum
Bayerischen Wald – überall ist der Notdienst der Apotheken ein
wichtiger Service für die Menschen, auf den sie sich jederzeit
verlassen können“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA –
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Apotheken fernab von
Ballungsgebieten und Großstädten müssen besonders viele Notdienste
leisten und werden durch eine Notdienstpauschale ganz besonders
gestärkt. Eine flächendeckende Arzneimittelversorgung für alle
Menschen muss unser Anspruch sein.“ Schmidt weiter: „Nicht nur die
Bundesregierung, sondern auch die Landesregierungen sind aufgerufen,
sich für die Patienten in ihren Ländern stark zu machen.“

Vorige Woche hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die
Einführung einer Notdienstpauschale konkretisiert: Die
Pauschalvergütung für den Nacht- und Notdienst der Apotheken in Höhe
von 120 Millionen Euro pro Jahr soll über eine Erhöhung des
Festhonorars von derzeit 8,35 Euro pro verschreibungspflichtigem
Arzneimittel aufgebracht werden. Die Mittel sollen in einen
Notdienst-Fonds fließen, aus dem sie dann abrufbar sind. Die
Landesapothekerkammern stehen derweil bereit, den Apotheken die
geleisteten Notdienste zu attestieren, damit auf dieser Basis die
Pauschale aus dem Fonds abgerufen werden kann.

Jede Nacht sowie jeden Sonn- und Feiertag sind etwa 1.400
Apotheken dienstbereit. Damit werden pro Jahr rund 500.000 Nacht- und
Notdienste geleistet. Mit einer Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro
Patient ist das Gehalt des Notdienst leistenden Apothekers nicht
finanzierbar.

Weitere Informationen unter www.abda.de und
www.haende-weg-von-meiner-apotheke.de

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