NOZ: Klägervertreter nennt EuGH-Beschluss zu EZB-Anleihekäufen „Kampfansage“ an das Bundesverfassungsgericht

Klägervertreter nennt EuGH-Beschluss zu
EZB-Anleihekäufen „Kampfansage“ an das Bundesverfassungsgericht

Degenhart: Karlsruhe muss Kontra geben und auf seiner Einschätzung
beharren

Osnabrück. Nachdem der Europäischen Gerichtshof (EuGH) die
Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) für rechtens
erklärt hat, sehen die Kläger einen Konflikt mit dem deutschen
Bundesverfassungsgericht heraufziehen. „Natürlich ist das Ganze eine
Kampfansage an das Bundesverfassungsgericht“, sagte der Leipziger
Staatsrechtler Christoph Degenhart im Gespräch mit der „Neuen
Osnabrücker Zeitung“. Degenhart gehört zu einer Gruppe von Klägern,
die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das
Staatsanleihekaufprogramm EZB geklagt hatte. Die Karlsruher Richter
hatten gewichtige Gründe dafür gesehen, dass die Notenbank verbotene
Staatsfinanzierung betreibt. Nachdem der EuGH nun seine gegenteilige
Einschätzung abgegeben hat, liegt die letzte Entscheidung beim
Bundesverfassungsgericht.

Dazu sagte Degenhart: „Meines Erachtens muss das Gericht, um seine
Stellung zu behaupten, dem EuGH kontra geben und auf seiner
Einschätzung beharren.“ Das werde einen Konflikt zwischen den beiden
Gerichten unausweichlich machen. „Doch wenn der Konflikt immer nur
durch kompromisshaftes Bemühen um Harmonie überdeckt wird, wird er
auf Dauer nicht gelöst.“

Im Zuge des PSPP-Programms hat die EZB bereits mehr als zwei
Billion Euro an Staatspapieren der Euroländer aufgekauft. Zur
Begründung seiner Entscheidung verwies der EuGH darauf, dass kein
Staat bevorzugt werde. Degenhart überzeugt das nicht: „Denn
selbstverständlich profitieren vor allem die Staaten von dem
Programm, die andernfalls nur erschwerten Zugang zu den Finanzmärkten
hätten.“

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