NOZ: Länder wollen Rundfunkbeitrag an Inflationsrate koppeln

Länder wollen Rundfunkbeitrag an Inflationsrate
koppeln

Ministerpräsident Günther: „Wir müssen neu denken“ – Aus der KEF
steht bevor – Angebote sollen künftig leichter entfallen können –
Beratungen nächste Woche

Osnabrück. Die Entwicklung des Rundfunkbeitrags soll sich künftig
an der allgemeinen Preissteigerung orientieren. Gleichzeitig wollen
die Ministerpräsidenten es ARD und ZDF ermöglichen, Teile ihres
Programms eigenverantwortlich zu streichen, um andere Schwerpunkte zu
setzen oder um zu sparen. Das berichtet die „Neue Osnabrücker
Zeitung“ (NOZ, Samstag) unter Berufung auf eine Vorlage, die auf der
kommenden Woche auf der Konferenz der Ministerpräsidenten in Berlin
beraten werden soll.

Grundlage des Vorhabens ist ein Vorschlag, den die Länder
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und
Thüringen erarbeitet haben. „Wir wollen einen starken
öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, sagte der Kieler Regierungschef
Daniel Günther der NOZ. „Allerdings sind Radio und Fernsehen heute
nicht mehr die einzigen Verbreitungswege. Deshalb müssen wir neu
denken: Wir brauchen einen flexibleren Auftrag, der auf Inhalten
beruht, weg von der Betrachtung der Verbreitungswege“, erklärte der
Christdemokrat.

„Für eine umfassende Meinungsbildung sind Inhalte, die im
Schwerpunkt aus Information, Bildung und Kultur bestehen,
unerlässlich“, führte Günther weiter aus. „Nur mit einem so
definierten Programmauftrag hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk
die Möglichkeit, auf die sich stetig verändernden Anforderungen der
Gesellschaft zu reagieren“, sagte er. Wenn der Umfang des Auftrags
künftig weniger präzise formuliert sei, eröffne dies zudem
Sparmöglichkeiten, indem das eine oder andere Angebot auf Basis
eigener Entscheidung entfallen könne.

„Dies wollen wir mit einer Finanzierungsstruktur verbinden, die
den Anstalten den Raum gibt, ihren Programmauftrag im Rahmen eines
festen Budgets erfüllen zu können“, erklärte Günther. „Für uns gehört
dazu eine Budgetentwicklung anhand der Inflationsrate.“

Das bisherige Verfahren, den Finanzbedarf von ARD, ZDF und
Deutschlandfunk mitsamt etwaiger Steigerungen von der Kommission KEF
festsetzen zu lassen, würde damit abgeschafft werden.

Nach NOZ-Angaben deutet sich unter den Ministerpräsidenten eine
breite Zustimmung für die Initiative an. Dafür sprächen die Größe der
Gruppe der vorbereitenden Länder und der hohe Grad an Einigkeit
darin. Auch seien Sondierungen in den übrigen Staatskanzleien positiv
ausgefallen, hieß es in beteiligten Kreisen.

Aktuelle Aussagen aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
stützen diesen Eindruck, auch wenn die Regierungschefs die konkrete
Vorlage im Vorfeld der Sitzung nicht öffentlich bewerten wollten.
„Wir haben es mit einer neuen Medienwelt zu tun, in der die zentrale
Frage lautet. Wie erhalten wir uns Qualitätsjournalismus? Die
öffentlich-rechtlichen Anstalten sind für mich in dieser Hinsicht
unverzichtbar“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil
der NOZ. „Die Sendeanstalten dürfen nicht mit Geld um sich schmeißen,
das tun sie auch nicht, und sie sollen auch darüber nachdenken, wie
sie den Rundfunkbeitrag in Grenzen halten sollten. Aber Art und
Struktur des Systems sind richtig und wichtig“, sagte der
SPD-Politiker.

Ohne einer Bewertung der Reform vorgreifen zu wollen, erklärte
Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig, „ich halte
den öffentlichen Rundfunk für wichtig, und es ist richtig, dass er
gebührenfinanziert ist“. Nicht unter den Tisch fallen dürfe die
Berichterstattung aus den Regionen, was etwa bei der Reduzierung der
Sender auf nur noch einen gegeben sei, sagte die stellvertretende
SPD-Bundesvorsitzende der NOZ.

Offen ist, was aus der gegenwärtigen Prüfung des Systems durch das
Bundesverfassungsgericht folgt. Insbesondere, dass Einzelpersonen
dieselbe Summe zahlen müssen wie große Familien oder
Wohngemeinschaften, könnte laut Juristen gegen den Grundsatz der
Gleichbehandlung verstoßen. Auch europarechtlich sind Fragen des
deutschen Systems derzeit Gegenstand der Prüfung durch den
Europäischen Gerichtshof.

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