NOZ: Niedersächsische Gesundheitsministerin widerspricht Wissenschaftsminister: Landarztquote sinnvoll

Niedersächsische Gesundheitsministerin
widerspricht Wissenschaftsminister: Landarztquote sinnvoll

Carola Reimann: Bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze
gezielt vergeben

Osnabrück. Die niedersächsische Gesundheitsministerin Carola
Reimann (SPD) plädiert für eine Landarztquote, um einer
Unterversorgung in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Sie halte
diese Möglichkeit für sinnvoll, sagte die Ministerin im Interview mit
der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag). „Das bedeutet, dass man
bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und
Bewerber vergeben könnte, die sich verpflichten, nach ihrem Studium
bis zu zehn Jahre als Hausärzte zu arbeiten.“

Reimann widerspricht damit Wissenschaftsminister Björn Thümler
(CDU), der nichts von der Quote hält. Bei einem Treffen mit der
niedersächsischen Ärztekammer hatte der Minister das Instrument im
vergangenen Monat als „fernab jeder Lebensrealität“ bezeichnet.
Reimann will dagegen an der Quote festhalten. „Traditionell war es
immer so, dass die Wissenschaftsminister der Länder dieser Quote
kritisch gegenüber standen und dass die Sozialministerinnen und
-minister sie für richtig hielten“, sagte Reimann. „Wir werden diese
Möglichkeit prüfen. Und wir werden auf diesem Weg auf jeden Fall
weitergehen.“

Darüber hinaus will sich Reimann stärker auf das nicht-ärztliche
Personal konzentrieren, um dem Landärztemangel zu begegnen. Diese
Menschen würden vielfach unterschätzt. „Gemeindeschwestern sind dafür
ein gutes Beispiel. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch mehr
Aufgaben delegieren können. Und wir müssen digitale Angebote besser
nutzen. Die überwinden nicht nur Entfernungen, sondern verbessern
auch die Kommunikation.“

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Niedersächsische Gesundheitsministerin: Werbeverbot für
Abtreibungen verzichtbar

Carola Reimann: Frauen sollen sich online informieren können

Osnabrück. Niedersachens Gesundheitsministerin Carola Reimann
(SPD) plädiert für Informationsfreiheit im Zusammenhang mit
Abtreibungen. „Meine persönliche Haltung ist, dass sich Frauen im 21.
Jahrhundert übers Internet informieren können. Ich glaube, dass der
Paragraph komplett verzichtbar ist“, sagte Reimann im Interview mit
der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag). Paragraph 219a des
Strafgesetzbuches verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.
Darunter kann auch die sachliche Information auf der Internetseite
eines Arztes fallen. Eine Ärztin aus Gießen wurde aufgrund dessen zu
6000 Euro Strafe verurteilt.

Reimann hält einen fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag für
sinnvoll, um das Gesetz zu ändern. „Wenn man aber eine Brücke bauen
will, kann man den Paragraphen 219a darauf verkürzen, dass es
verboten bleibt, auf grob anstößige Weise anzupreisen. Der Passus zum
Vermögensvorteil muss aber gestrichen werden.“ Sie wolle nicht, dass
sich Gynäkologen Gerichtsverfahren ausgesetzt sehen, nur weil sie
informierten. „Frauen in Konfliktsituationen brauchen seriöse
Informationen, auch digital. So etwas nur auf Anfrage rauszuschicken,
erinnert mich an den Verkauf von Verhütungsmitteln unterm Ladentisch.
Das halte ich für unangemessen.“

Dem Argument von Abtreibungsgegnern, dass dann künftig Werbung für
entsprechende Medikamente in Zeitschriften veröffentlicht werden
könnten, tritt Reimann entgegen: „Das halte ich für absolut abwegig.
Wir haben ein Heilmittelwerbeverbot. Darunter fallen medizinische
Eingriffe, aber auch Arzneimittel. In Frauenzeitschriften gibt es
deshalb auch keine Medikamentenwerbung.“

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