Schleswig-Holstein begrüßt Rundfunk-Urteil und
fordert Reformen
Staatskanzlei: Akzeptanz des Systems ohne neues Fundament auf
Dauer gefährdet
Osnabrück. Schleswig-Holstein hat das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags
begrüßt. Der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, sagte der „Neuen
Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag), es sollte „kein Zweifel daran
bestehen“, dass ARD und ZDF mit ihrer „objektiven Berichterstattung
eine der wichtigsten Institutionen“ im Lande seien. Die
Rechtmäßigkeit des Beitrags unterstreiche „die wesentliche Bedeutung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.
Schrödter kündigte an, dass die Länder „zeitnah die weiteren
Schritte besprechen“ würden, um Doppelzahler mit Zweitwohnsitz zu
entlasten, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.
Der Staatssekretär betonte aber auch, dass die Regierung von
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in Kiel weiterhin Reformbedarf
beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht. „Die Landesregierung hat
die Hoffnung, dass im Zusammenhang mit diesem Urteil die Diskussionen
um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen neuen Schub
bekommen“, sagte der Staatskanzleichef. „Ziel muss es sein, den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein neues Fundament zu stellen“,
sagte der Volkswirt. Nur so „kann die Akzeptanz des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch des Rundfunkbeitrags
gesichert werden“.
Unter Führung Schleswig-Holsteins hatte eine Gruppe von Ländern
zuletzt vorgeschlagen, den Auftrag der Sender neu zu fassen und die
Beiträge zugleich an die allgemeine Preissteigerung zu koppeln. Dies
ermögliche Einsparungen einerseits und berechenbare und transparente
Einnahmen andererseits.
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