VdK setzt im Streit um Pflegeheime weiter auf
Verfassungsgericht
Trotz Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde: Sozialverband
unterstützt sieben Verfahren wegen Verletzungen der Grundrechte
Osnabrück. Der Sozialverband VdK Deutschland hat es bedauert, dass
der Pflegeheimleiter Armin Rieger mit seiner Verfassungsbeschwerde
gegen den deutschen Staat gescheitert ist, sieht darin aber keine
Vorentscheidung für weitere Verfahren. „Die vom VdK unterstützten
Verfassungsbeschwerden von sieben Betroffenen gegen die Verletzungen
der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen sind nach wie vor beim
Verfassungsgericht anhängig“, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher
der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag).
Die Beschwerden der Betroffenen waren im November 2014 unabhängig
von Riegers Beschwerde eingereicht worden. Mascher betonte: „Sie
unterscheiden sich auch inhaltlich, sodass die Ablehnung der
Beschwerde von Herrn Rieger nichts über den Ausgang der vom VdK
unterstützten Beschwerdeverfahren aussagt.“
Riegers Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung
angenommen, weil sie nach Ansicht des Verfassungsgerichts unzulässig
ist. Rieger, Geschäftsführer des Augsburger Pflegeheimes „Haus
Marie“, hatte Mitte 2014 in Karlsruhe Beschwerde gegen den Staat
wegen Verletzung der Schutzpflicht Pflegebedürftiger eingereicht. Der
Heimleiter wirft den staatlichen Behörden vor, Missständen in
Pflegeeinrichtungen seit Jahren untätig zuzusehen. Dies verletze das
Recht der Pflegebedürftigen auf Würde, Gleichheit und körperliche
Unversehrtheit. So müssten auch in seinem Heim wegen unzureichender
Personalausstattung Bewohner immer wieder darauf warten, zur Toilette
gebracht oder gewaschen zu werden. In vielen Heimen bekämen die
Bewohner nicht genügend oder schlechtes Essen.
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