NOZ: Verfassungsrechtler für Vier-Wochen-Frist bei Regierungsbildung im Bund

Verfassungsrechtler für Vier-Wochen-Frist bei
Regierungsbildung im Bund

Battis: Bayern zeigt, wie es geht – Appell an den Bundestag –
„Einführung prüfen“

Osnabrück. Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis hat sich für eine
Vier-Wochen-Frist bei der Regierungsbildung auch im Bund
ausgesprochen. „Das Beispiel Bayern zeigt, dass es möglich ist“,
sagte Battis der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Bundestag solle die
Einführung einer solchen Regel prüfen. Erforderlich sei dafür eine
Grundgesetzänderung, die das Parlament mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen müsste. „Ob sich die Parteien
allerdings mehrheitlich auf eine solche Regelung einlassen, ist
fraglich“, sagte Battis. Die Bildung einer Regierung sei eine äußerst
komplexe Aufgabe.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael
Grosse-Brömer (CDU), hatte zuvor eine Debatte über eine zeitliche
Begrenzung für Koalitionsverhandlungen auch im Bund befürwortet. Es
habe die Menschen irritiert, „warum man wochenlang über
unterschiedliche Variationen streiten muss“, sagte er mit Blick auf
die später geplatzten langen Sondierungen und Koalitionsverhandlungen
über ein Jamaika-Bündnis nach der Bundestagswahl. Er habe „viel
Sympathie für eine vorgegebene zeitliche Befristung“. Ob das auf
Bundesebene so schnell gehe wie in Bayern, wo der Ministerpräsident
nach vier Wochen gewählt werden muss, bezweifelte aber auch
Grosse-Brömer. Im Bund seien solche Verhandlungen komplizierter.
Beispielsweise verging zwischen der Bundestagswahl im September 2017
und der Regierungsbildung im März 2018 rund ein halbes Jahr.

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