Nüßlein: Wichtiger Meilenstein für schnelleren Netzausbau

Heute hat die Bundesnetzagentur dem
Bundeswirtschaftsministerium die finale Fassung des
Netzentwicklungsplans vorgelegt. Hierzu erklärt der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Dr. Georg Nüßlein:

„Die Energiewende steht und fällt mit dem Ausbau und der
Modernisierung der Energienetze. Die derzeitigen Zahlen belegen, dass
bei den Übertragungsnetzen Sand im Getriebe ist. Laut
Bundesnetzagentur sind von insgesamt 1.834 Kilometern der im
Energieleitungsausbaugesetz vorgesehenen Leitungen erst 214 Kilometer
realisiert. Es braucht beim Ausbau der Übertragungsnetze dringend
Fortschritte. Es ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem
beschleunigten Netzausbau, dass jetzt die finale Fassung des
Netzentwicklungsplans vorliegt. Nun gilt es, auf Basis des
Netzentwicklungsplans schnellstmöglich das Bundesbedarfsplangesetz zu
erstellen zu beschließen, damit vordringliche Netzausbauprojekte
geplant und umgesetzt werden können. Auch eine Netzgesellschaft
könnte dazu beitragen, beim Ausbau der Übertragungsnetze schneller
voran zu kommen. Durch die Errichtung einer solchen Gesellschaft, mit
der sich die Übertragungsnetze in einer unabhängigen und
kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenschließen und beim
Betrieb und bei Investitionen in die Stromnetze aus
betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus gemeinsam agieren,
würden die notwendigen Voraussetzungen und Strukturen dafür
geschaffen, dass die Übertragungsnetzbetreiber ihre Pflicht zum
Ausbau der Netze besser erfüllen können.“

Hintergrund:

Die christlich-liberale Koalition hat 2011 mit der Novelle des
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz
die Grundlagen für eine bundesweit koordinierte Netzplanung und eine
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei den
Übertragungsnetzen gelegt. Die Übertragungsnetzbetreiber haben im Mai
2012 den ersten Entwurf für einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan
vorgelegt. Er zeigt auf, welche Netzausbaumaßnahmen für einen
sicheren und zuverlässigen Betrieb im Übertragungsnetz notwendig
sind. Der Plan wurde zweimal öffentlich konsultiert und überarbeitet.
Er bildet den Ausgangspunkt für einen Bundesbedarfsplan, der in ein
Bundesbedarfsplangesetz mündet.

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