Rostock. Der Vorsitzende der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Franz-Josef Möllenberg hat das
BGH-Urteil zum Fall des früheren NPD-Chefs Udo Voigt kritisiert. Der
Gewerkschaftschef sagte der Ostsee-Zeitung (Sonnabend): „Das geht
nicht weit genug. Diese Entscheidung ist keine echte Entscheidung,
sondern lediglich eine Beschreibung des Status Quo.“ Natürlich dürfe
ein Hotelbetreiber bestimmen, wer sein Gast wird und wer nicht. Das
sei schon immer so gewesen.
Möllenberg fordert nun, „dass Hoteliers und Gastronomen auch
nachträglich – und fristlos – einen Vertrag lösen können, wenn sich
herausstellt, dass die Gäste Rechtsextreme sind.“ Es müssten die
Hoteliers geschützt werden, die Rechtsextreme nicht als Gäste
wünschten. In diesem Zusammenhang verwies Möllenberg auf Bremen. Dort
haben die NGG-Kollegen zusammen mit anderen Partnern einen Ratgeber
herausgebracht, der es Gastronomen leichter macht, Nazis zu erkennen
und so deren Versuche, sich „einzumieten“, verhindern hilft.
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Ostsee-Zeitung
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