Parlament der Ukraine verabschiedet neues Wahlgesetz

Das Parlament der Ukraine hat am Abend des Donnerstag, 17.
November 2011, ein Gesetz verabschiedet, das Parlamentswahlen regelt.
Mitglieder aller in der gesetzgebenden Körperschaft vertretenen
Parteien stimmten für dieses Gesetz. Das neue Wahlgesetz etabliert in
der Ukraine ein gemischtes Wahlsystem mit einer Sperrklausel von 5
Prozent. Bisher wurde das Parlament mit proportionalem Votum und
einer Sperrklausel von 3 Prozent gewählt. Gemäss dem gemischten
Wahlsystem werden 225 Parlamentsmitglieder über Parteilisten und 225
Parlamentsmitglieder über Wahlbezirke jeweils eines
Parlamentsmitglieds gewählt.

Die Bestimmungen des neuen Gesetzes würden mögliche Fälschungen
des Wahlergebnisses im Jahr 2012 minimieren, erklärte Ruslan
Knjazewitsch , Mitglied des ukrainischen Parlaments und Vertreter der
oppositionellen Mitte-rechts-Partei NUNS. „Die heutige Entscheidung
ist ein Sieg der Opposition“, verkündete Parlamentarier Ruslan
Knjazewitsch, der die Parlamentskommission, die für den Entwurf des
Gesetzes verantwortlich war, leitete. „Wir haben ein Gesetz, das die
Möglichkeit massenhafter Fälschung und die Verzerrung des
Volksentscheids praktisch ausschliesst“, setzte er hinzu.

Das neue Wahlgesetz wurde durch 366 Parlamentsmitglieder
unterstützt. In der Sitzung waren 404 Parlamentsmitglieder anwesend.
Das Dokument erhielt die Unterstützung von 62 Vertretern der
Oppositionspartei Batkiwschtschina [Führerin: Julija Timoschenko].
Parlamentsmitglied Sergej Mischtschenko (Batkiwschtschina) erklärte
die Entscheidung seiner Partei für die Unterstützung des Gesetzes
folgendermassen: „Wir hatten die Wahl zwischen einer gefälschten Wahl
und einem transparenten Wahlsystem“.

Die erfolgreiche Verabschiedung des Wahlgesetzes sei nicht nur
ein Kompromiss der politischen Parteien, sondern ein Konsens, betonte
Juri Miroschnitschenko, Vertreter des Präsidenten im ukrainischen
Parlament. Er bestätigte zudem, dass Wiktor Janukowitsch, Präsident
der Ukraine, das Gesetz so schnell wie möglich unterzeichnen werde.

Gemäss dem neuen Gesetz können keine Blöcke politischer Parteien
an Wahlen teilnehmen. Zudem wird die Option, keine Partei und keinen
Kandidaten zu unterstützen, ausgeschlossen. Das Gesetz basiert auf
einem Entwurf einer Arbeitsgruppe, die vom Präsidenten der Ukraine
gebildet wurde. Die Venedig-Kommission stand beim Entwurf beratend
zur Seite.

Seit der Erklärung der Unabhängigkeit der Ukraine 1991 und bis
zur Einführung des gemischten Wahlsystems 1997 galt eine
Mehrheitsregelung. Das Parlament der Ukraine übernahm 2006 ein
proportionales Wahlsystem, um fünf Jahre später weitere Veränderungen
vorzunehmen.

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+380443324784 news@wnu-ukraine.com, Projektmanagerin bei Worldwide
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