Nach einer Geiselnahme am Montag in Ingolstadt wird
über härtere Gesetze gegen Stalking diskutiert. Rita Pawelski,
Vorsitzende der Gruppe der Frauen, erklärt dazu:
„Die Geiselnahme in Ingolstadt macht einmal mehr deutlich, dass
das sogenannte Stalking härter bestraft werden und der Schutz der
Opfer, in mehr als 80 Prozent sind es Frauen, verbessert werden muss.
Der Vorschlag der bayerischen Justizministerin Beate Merk, die
entsprechenden Vorschriften zu verschärfen, ist daher zu begrüßen.
Die praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass der 2007
geschaffene Straftatbestand der „Nachstellung“ nicht alle
strafwürdigen Fälle erfasst. So reicht eine psychische Belastung des
Opfers allein nicht aus für eine strafrechtliche Verfolgung. Vielmehr
muss beim Opfer erst eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der
Lebensgestaltung“ eintreten. Hier gibt es gesetzlichen
Anpassungsbedarf. Für die Strafbarkeit sollte zukünftig nicht länger
entscheidend sein, ob die Tat eine schwerwiegende Beeinträchtigung
der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat, sondern es muss
ausreichen, wenn sie geeignet ist, eine solche Beeinträchtigung
herbeizuführen. Dann kann in solchen Fällen auch leichter frühzeitig
mit Untersuchungshaft reagiert werden.
Stalking mit seinen erschreckenden körperlichen und seelischen
Folgen für die Opfer muss dringend verhindert werden. Der Gesetzgeber
muss daher alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
ausschöpfen.“
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