Gestern fand im Deutschen Bundestag die öffentliche
Anhörung zur „Rekommunalisierung der Energienetze“ statt. Hierzu
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und
Technologie, Dr. Joachim Pfeiffer und der energiepolitische
Koordinator der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:
Die Kommunen sind als Wettbewerber willkommen, wenn sie sich dem
Wettbewerb wie alle anderen Marktteilnehmer stellen. Viele Kommunen
übernehmen beispielsweise in der Erzeugung im Bereich
grundlastrelevanter Kraftwerksprojekte oder der Beschaffung eine
tragende Rolle.
Maßnahmen zur Förderung energiewirtschaftlicher Tätigkeiten von
Kommunen kommen nur dann in Betracht, wenn sie geeignet sind, die
Marktstrukturen zu verbessern. Rekommunalisierung darf keine Flucht
in öffentlich-rechtliche Rechtsformen sein, um die Kartellaufsicht zu
unterlaufen und von den Bürgern höhere Gebühren einzufordern Dies
bedeutet für den Netzbetrieb einer Kommune: Eine Konzessionsübernahme
kommt nur in Betracht, wenn sie wirtschaftlich ist. Kommunen können
bei der künftigen Energieversorgung nicht auf einen „Schema F-Ansatz“
setzen. Jede Kommune muss genau überlegen, ob der Kauf des Netzes die
beste Lösung ist. Rekommunalisierung darf insbesondere nicht zu
Lasten der Effizienz gehen. Es gilt das Motto: Augen auf beim
Leitungskauf! Netze sind dank der Liberalisierung keine
Gelddruckmaschinen mehr und dürfen dies im Interesse der Verbraucher
auch nicht sein!
Es gilt, eine Zersplitterung der Netze zu vermeiden. Kleine Netze
erhöhen den Regulierungsaufwand und bergen die Gefahr von
Kostensteigerungen. Effizienzpotentiale würden nicht gehoben, sondern
verstärkt. Außerdem führte dies zur Herausbildung von
Gebietsmonopolen. Dies ist nicht im Sinne der Verbraucher, da diese
eine marktbeherrschende Stellung begünstigen. Im Rahmen der
Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wird die Union sich dafür
einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Konzessionsvergabe oder
den Netzverkauf so angepasst werden, dass durch mögliche
Rekommunalisierungen keine Behinderungen des Wettbewerbs entstehen!
Hintergrund:
Da viele Verträge zwischen Kommunen und den Energieversorgern
auslaufen, werden die Rechte an den Strom- und Gasnetzen neu
vergeben. Bundesweit wurden seit Jahresbeginn über 700
Konzessionsverträge neu ausgeschrieben.
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