Gestern wurde ein Positionspapier zur Verbesserung
des Verbraucherschutzes im Telekommunikationssektor verabschiedet.
Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer:
„Endlose und überteuerte Anrufe mit kostenpflichtigen Rufnummern,
bei denen man schon vor dem eigentlichen Kontakt mit einem
Mitarbeiter für Musik oder Bandansagen bezahlt oder versteckte
Tarifsprünge bei Vorwahl-Nummern, ohne dass der Kunde eine wirkliche
Chance hat, sich vorher darüber zu informieren, sind für den
Verbraucher ärgerlich und teuer zugleich. So kann es nicht
weitergehen. Diese und andere Missstände müssen beseitigt werden.
Für die Union steht deshalb fest, im Rahmen der anstehenden
Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wichtige Verbesserungen
für den Verbraucher auf den Weg zu bringen: So müssen
kostenpflichtige Warteschleifen bei zeitabhängigen Tarifen
eingestellt und eine Preisansage beim Call-by-Call zur Pflicht
werden. Es bedarf eines wirksamen Schutzes vor der Abrechnung von
Internetkostenfallen über die Handyrechnung, eines
Sonderkündigungsrechts für Telefon- und DSL-Verträge bei Umzug und
der Einführung von Mindestgeschwindigkeiten bei DSL-Anschlüssen.
Der Anbieterwechsel stellt eine wesentliche Voraussetzung für
funktionierenden Wettbewerb dar. Doch nur, wenn der Verbraucher
Vertrauen in einen zuverlässigen Wechselprozess hat, wird er auch die
Vorteile des Wettbewerbs wahrnehmen. Es kommt insbesondere darauf an,
dass der Anbieterwechsel weitestgehend unterbrechungsfrei abläuft.
Technische und vertragliche Probleme zwischen den Unternehmen dürfen
nicht auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden. Deshalb
werden wir die nötigen Vorgaben im Telekommunikationsgesetz regeln
und auch dafür sorgen, dass Verträge über
Telekommunikationsdienstleistungen erst nach einer Bestätigung des
Verbrauchers in Textform wirksam werden.“
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