Das Bundesverfassungsgericht schließt nicht einfach
gefährlichen Tätern nach Verbüßung ihrer Strafe die Türen auf, es
sorgt nur dafür, dass sie künftig erst nach sorgfältigster Prüfung
geschlossen bleiben. Es sagt nicht „Wegsperren“, es sagt
„Therapieren“. Es hat gestern dem Gesetzgeber den Populismus
ausgetrieben und dem Rechtsstaat auch in der Sicherungsverwahrung
endlich wieder zu seinem Recht verholfen.
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